So legen Sie als neuer Betriebsrat einen Traumstart hin!
Mit diesen Checklisten, Arbeithilfen und Muster-Schreiben machen Sie von Anfang an alles richtig – und sind kompetenter und umfassender informiert als Ihr Arbeitgeber!
Diese Checklisten, Musterreden und Praxis-Leitfäden aus dem „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ lassen keine Ihrer Fragen offen:
Die wichtigsten Rechte und Pflichten, die Sie als frisch gebackener Betriebsrat kennen müssen.
Die 13 elementaren Gesetzestexte für Betriebsräte, wie das Betriebsverfassungsgesetz.
39 Vorlagen für Betriebsvereinbarungen, damit Sie sich sofort für die Belange Ihrer Kollegen einsetzen können.
Jetzt zugreifen! Dieses Paket für Betriebsräte gehört Ihnen, wenn Sie den „Urteilsdienstes für den Betriebsrat“14 Tage kostenlos testen! Die folgende Rechnung geht für Sie voll auf!
Der optimale Einstieg in Ihre Betriebsrats-Karriere!
Der Urteilsdienst versorgt Sie von Anfang an mit den aktuellsten Urteilen, wertvollen Checklisten und Mustern, damit Sie sich systematisch und schnell in Ihre neue Aufgabe hineinfinden können.
Mit den Fachwissen aus dem Urteilsdienst gewinnen Sie die nötige Souveränität, Entscheidungssicherheit und nicht zuletzt die Anerkennung Ihrer Kollegen. Gibt es etwas Schöneres für einen neuen Betriebsrat, als Folgendes von einem seiner „Schützlinge“ zu hören?
„Sie haben's drauf, auf Sie können wir uns voll und ganz verlassen, auch wenn die Wirtschaftslage mal schwieriger wird!“
Um Ihnen den kostenlosen Test des „Urteilsdienstes für den Betriebsrat“ noch etwas zu versüßen, schenken wir Ihnen als Prämie das große Praxis-Paket „Neu als Betriebsrat“…
Ihre persönliche Test-Anforderung
100 % Vertrauensgarantie für meinen GRATIS-Test!
ⓘ Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, Behörden sowie sonstige öffentliche oder karitative Einrichtungen, Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Wir halten unsere Kunden mit Informationen zu eigenen ähnlichen Produkten per E-Mail auf dem Laufenden (Art. 6 (1) (f) DS-GVO, § 7 Abs. 3 UWG). Wenn das nicht gewünscht ist, kann der Zusendung jederzeit (z. B. per E-Mail) widersprochen werden, ohne dass weitere Kosten als die der reinen Kommunikation entstehen.