Gegen diese Paragraphen ist Ihr Arbeitgeber machtlos!
Im betrieblichen Alltag kann es schnell passieren, dass Ihr Arbeitgeber gegen eine der vielen Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz verstößt und Sie als Betriebsrat „übergeht“.
Mit dem „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ wahren Sie Ihre Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Das Betriebsrat-Praxis-Paket (rechts abgebildet) zeigt Ihnen in verständlicher Sprache,…
welche Gesetzestexte Ihnen dabei helfen,
welche Gegenstrategien es gibt und
welche konkreten Handlungsmöglichkeiten Sie haben.
Sie kennen die typischen Arbeitgebertricks und entlarven Scheinargumente schon im Vorfeld. Ihr Arbeitgeber merkt: Dieser Betriebsrat hat was drauf!
Wenn Sie als Betriebsrat Ihren Arbeitgeber mit dem Vorwurf eines groben Verstoßes konfrontieren, wird er in der Regel alles versuchen, um Schlimmeres zu verhindern.
Vor jedem weiter gehenden Schritt (Einschalten eines Anwalts, Gang vor das Gericht usw.) sollten Sie immer noch einmal den Weg zum Arbeitgeber suchen und ihm Ihre nächsten Schritte deutlich machen, wenn er nicht einlenkt. So sieht er möglicherweise sein Fehlverhalten in letzter Sekunde doch noch ein – und handelt im Sinne des BetrVG.
Sie erhalten das Praxis-Paket „Betriebsverfassungsgesetz“ jetzt GRATIS als Sofort-Download, wenn Sie sich jetzt für einen 14-Tage-GRATIS-Test von „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ entscheiden.
Damit sichern Sie sich jetzt diese 7 Vorteile:
Sie wissen sofort, was neue Urteile und Gesetze für Sie als Betriebsrat und für die Arbeitnehmer bedeuten.
Sie erfahren, wie Sie diese Urteile und Gesetze optimal zum Arbeitnehmerschutz einsetzen und wie Sie sie umgehen.
Wenn Sie plötzlich ganz neuen Sachverhalten gegenüberstehen erfahren Sie SOFORT, welche Rechte und Pflichten sich für Sie als Betriebsrat daraus ergeben.
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Zu dem Praxis-Paket „Betriebsverfassungsgesetz“ erhalten Sie zudem ein sofort griffbereites Set von Betriebsvereinbarungen zu den wichtigsten Anlässen:
Das Ehrenamt als Betriebsrat frisst Ihre ganze Zeit auf. Bei Betriebsvereinbarungen wird um jede Formulierung gerungen. Diese 39 Muster-Betriebsvereinbarungen sind
anwaltsgeprüft und eine wahre Zeitspardose für Sie! Das Betriebsrats-Praxis-Kit enthält unter anderem diese Betriebsvereinbarungen:
Betriebsvereinbarung zur Arbeitsunfähigkeit
Betriebsvereinbarung zum Betriebsübergang
Betriebsvereinbarung zur Internetnutzung
Betriebsvereinbarung zum Lärmschutz
Betriebsvereinbarung zu Konfliktmanagement
Betriebsvereinbarung zu Teilzeit
Betriebsvereinbarung zum Mutterschutz
Betriebsvereinbarung zum Innovationsmanagement
Betriebsvereinbarung zum Weihnachtsgeld
Betriebsvereinbarung zum Urlaubsgeld
Betriebsvereinbarung zur Gewährung von Sonderurlaub
Betriebsvereinbarung zu Fehlzeiten
Betriebsvereinbarung zur Ein- und Umgruppierung
Betriebsvereinbarung zur Gesundheitsförderung
Betriebsvereinbarung zur Nutzung eines Diensthandys
Betriebsvereinbarung zur Einführung von Mitarbeiterkontrollen
Betriebsvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
Und, und, und…
Jetzt zugreifen! Dieses Paket für Betriebsräte gehört Ihnen, wenn Sie den „Urteilsdienstes für den Betriebsrat“14 Tage kostenlos testen! Die folgende Rechnung geht für Sie voll auf!
Das Rüstzeug für souveräne Betriebsrats-Arbeit!
Sie sehen: Im „Urteilsdienst für den Betriebsrat“ kommen Ihre Mitbestimmungsrechte voll zur Geltung! Der Urteilsdienst zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Rechte im Rahmen des Betriebsvertretungsgesetzes jederzeit voll ausschöpfen. Damit sich Ihre Kollegen ganz auf Sie verlassen können.
Um Ihnen den kostenlosen Test des „Urteilsdienstes für den Betriebsrat“ noch etwas zu versüßen, schenken wir Ihnen als Prämie das große Betriebsrats-Paket zum Thema Betriebsverfassungsgesetz – die optimale Orientierungshilfe für souveräne Betriebsrats-Arbeit. Worauf warten Sie noch? Machen Sie den Test!
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ⓘ Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, Behörden sowie sonstige öffentliche oder karitative Einrichtungen, Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Wir halten unsere Kunden mit Informationen zu eigenen ähnlichen Produkten per E-Mail auf dem Laufenden (Art. 6 (1) (f) DS-GVO, § 7 Abs. 3 UWG). Wenn das nicht gewünscht ist, kann der Zusendung jederzeit (z. B. per E-Mail) widersprochen werden, ohne dass weitere Kosten als die der reinen Kommunikation entstehen.